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Fest-, Gedenktage & Fastenzeit
Bahá'u'llah führte das Ridvanfest, die Erklärung des Báb und die Ge-burtstage des Báb und Bahá'u'lláhs als Feste ein.
Zu Lebzeiten Bahá'u'lláhs (1817-1892) wurde der Jahrestag des Mär-tyrertodes des Báb als Feiertag begangen. Entsprechend führte 'Abdu'l-Bahá, das Oberhaupt der Bahá'i-Religion von 1892 bis 1921, das Geden-ken an das Hinscheiden Bahá'u'lláhs ein.
An den neun auf den Báb und Bahá'u'lláh bezüglichen Gedenktagen und Naw-Ruz ist von den Bahá'i Arbeitsruhe einzuhalten, wobei innerhalb der Ridvan-Festzeit der erste (21. April), neunte (29. April) und zwölfte (2. Mai) Tag zu beachten sind.
Für die Tage der Geburt und des Hinscheiden von 'Abdu'l-Bahá und dem Tag des Bundes ist dagegen keine Arbeitsruhe vorgeschrieben.
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