Universal-Religion

 

 

Die Verwaltungsordnung

 

   "Das Hinscheiden 'Abdu'l-Bahás bedeutete das Ende des Heroischen Zeitalters des Bahá'i-Glaubens und bezeichnete zugleich den Beginn des Gestaltgebenden Zeitalters, das den schrittweisen Ausbau der Verwal-tungsordnung des Glaubens bringen soll. Ihre Errichtung war vom Báb vorhergesagt, ihre Gesetze von Bahá'u'lláh geoffenbart und ihre Umrisse durch 'Abdu'l-Bahá in Seinem Willen und Testament vorgezeichnet wor-den.

  Die Verwaltungsordnung des Glaubens von Bahá-u'lláh ist dazu bestimmt, sich zu einem Bahá'i-Weltgemeinwesen zu entwickeln. Diese Ordnung ist, im Unterschied zu den anderen Systemen, die sich nach dem Tode der Gründer in den verschiedenen Religionen entwickelt haben, göttlich in ihrem Ursprung. Sie ruht fest auf den Gesetzen, Vorschriften, Verordnungen und Einrichtungen, die vom Begründer selbst ausdrücklich niedergelegt und festgesetzt sind. Sie wirkt in genauer Übereinstimmung mit den eindeutig bevollmächtigten Auslegern der Heiligen Texte.

  Der Glaube, dem diese Ordnung dient, den sie schützt und fördert, ist, wie in diesem Zusammenhang gesagt werden sollte, in seinem Wesen übernatürlich, übernational, völlig unpolitisch, parteilos und allen Syste-men oder Schulen von Ideen, die irgendeine besondere Rasse, Klasse oder Nation über die andere zu stellen versuchen, völlig entgegengesetzt. Er ist frei von jeglicher Form von Kirchentum, kennt weder Priesterstand noch Riten und wird allein durch freiwillige Gaben seiner erklärten An-hängern getragen.

  Obwohl die Bekenner des Bahá'i-Glaubens ihren Regierungen treu ergeben, in Liebe ihrem Vaterland verbunden und darauf bedacht sind, zu allen Zeiten deren Wohl zu fördern, so werden sie doch, weil sie die Menschheit als eine Einheit betrachten und sich deren Lebensinteressen tief verpflichtet fühlen, ohne Zögern jedes Einzelwohl, sei es persönlich oder national, dem übergeordneten Wohl der Menschheit als Ganzem unterzuordnen. Sie wissen sehr wohl, dass in einer Welt der gegenseitigen Abhängigkeit der Völker und Nationen der Vorteil des Teiles am besten durch den Vorteil des Ganzen erreicht werden kann und dass kein Dauererfolg durch einen der zugehörigen Teile erlangt werden kann, wenn das Allgemeinwohl des Ganzen hintangestellt wird." *

 

 

 

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